Ergänzungen zur Prüfungsordnung, Fächerwechsel

Sowohl Bachelor als auch Master iST haben schon jetzt “Wahlbereiche mit eingeschränktem Modulwechsel” nach §30 Abs. 5 APB. Das heißt, dass ihr in jedem Bereich in dem es eine Wahl gibt ein auch bereits “angeprüftes” Fach wechseln könnt (weitere werden von der PK entschieden). Darunter fallen zum Beispiel die Wahl zwischen LE und Digitaltechnik oder die 1-aus-2 Bereiche im Master oder der fachübergreifende Bereich. Diese Regelung gilt bereits für das laufende Semester und sollte in Kürze auch im offiziellen Studienplan aufgelistet werden.

Das Fach Betriebssysteme (5 CP, Bachelor, deutsch) wird bereits ab diesem Wintersemester durch den Fachbereich Informatik angeboten.

Gemäß Beschluss der Gemeinsamen Kommission (GemKo) sind folgende Änderungen an der Prüfungsordnung geplant aber noch nicht offiziell. In der Übergangsphase gibt es dazu von der PK Einzelgenehmigungen:

  • Bachelorarbeiten können bereits mit 120 CP (anstatt bisher 130 CP) angemeldet und begonnen werden.
  • der Paragraph “Inkrafttreten” wird aus der PO entfernt, da dieser im Widerspruch zu den APB steht.

Weiterhin werden folgende Masterveranstaltungen nicht stattfinden:

  • “Algorithmen für Hardware Entwurfswerkzeuge” wird dieses und voraussichtlich auch nächstes Semester aufgrund von Personalmangel nicht angeboten. Die Vorlesung “Low-Level-Synthese” ist als Ersatz zu verwenden.
  • “Software-Engineering Design and Construction” wird im WS 18/19 nicht angeboten. Ob es dafür eine Ersatzregelung geben wird, steht noch nicht fest. Wenn ihr SE unbedingt dann hören wollt, meldet euch einfach mal bei uns, damit wir überblicken können wie viele es treffen würde.