Die Prüfungskommission ist für alle Prüfungsangelegenheiten unseres Studiengangs (BSc. und MSc.) zuständig. Die Kommission sorgt für die Einhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnungen. Sie trifft die hierfür notwendigen Entscheidungen, sofern in den Prüfungsordnungen keine andere Zuständigkeit festgelegt ist.
Dies sind Bestätigungen von Zwangsexmatrikulation nach den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB; “Maßnahmen zur Sicherung des Studienerfolgs”), Beschwerden über Prüfungen, Anträge zu Ausnahmeregelungen (z.B. zur Wahl von Modulen) und Anerkennung von Modulen bei einem Wechsel in einen iST-Studium. Einige Routineaufgaben (Antrag zur Anerkennung eines bisher nicht wählbaren Moduls) kann die Prüfungskommission an den/die Vorsitzende delegieren. Gegen alle Entscheidungen der PK könnt ihr Widerspruch einlegen.
Die Prüfungskommission wird durch den Fachbereichsrat eingesetzt. Sie setzt sich aus drei Professor:innen, einem/einer wissenschaftlichen Mitarbeiter:in und einem/einer Studierenden zusammen und wird wie der FBR für 1 oder 2 Jahre (1 für Studierende, 2 für den Rest) gewählt.
Die Mitglieder der PK unterliegen einer Schweigepflicht und sind unter anderem berechtigt sämtlichen Prüfungen des Studiengangs iST beizuwohnen um deren korrekten Ablauf zu verifizieren und können bei Problemen oder Bedenken dazu angesprochen werden.
Studentische Mitglieder
Im WS22/23 und SS23 ist als studentischer Vertreter in die PK gewählt:
- Felix Matzdorf
Stellvertreter:
- Tobias Wang
Solltet ihr ein (formelles, organisatorisches) Problem mit einer oder mehreren Prüfungen haben, Fragen zur Prüfungsordnung (PO) oder den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) haben; ein Modul besuchen wollen, bei dem ihr nicht sicher seid ob es angerechnet wird; in ein iST-Studium wechseln wollen; eine unverbindliche Beratung zur PO oder den APB suchen, dann erreicht ihr eure PK-Vertreter:innen unter .